Einsprüche bis 28. Februar 2026
Hintergrund der Handlungsweise ist, dass die Fernwärmeanlagen einer deutlich engeren Überwachung bedürfen als bauliche Anlagen. Hier besteht das Risiko, dass bauliche Mängel unentdeckt bleiben. In der Branche wurde daher die Funktion der geeigneten Person eingeführt. Diese Person ist im Schwerpunkt für die Fernwärmeanlagen zuständig und wird durch Unterweisungen auch für die Zustandsbewertung von Fernwärmebauwerken herangezogen.
Durch die ständige Begehung (alle 1- 2 Jahre) werden bauliche Veränderungen (Schädigungen) zeitnahe entdeckt. Diese werden dann von der befähigten Person klassifiziert und wenn notwendig instandgesetzt bzw. die Instandsetzung beauftragt.
Nach DIN 1076 sind Brücken und andere Ingenieurbauwerke regelmäßig und sachkundig zu überwachen und zu prüfen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Straßenbaulastträger bzw. der Eigentümer.
Durch Anwendung des Arbeitsblatts wird der Zweck der DIN 1076 erfüllt, die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit baulicher Anlagen unter Beachtung der Nutzungsbedingungen zu gewährleisten. Dabei werden im Ergebnis einer Bewertung und Klassifizierung von baulichen Anlagen die Intervalle für die Inspektionen und Prüfungen festgelegt.
Gegenüber der Ausgabe aus dem Jahr 2017 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Inhaltliche Ergänzungen und Aktualisierungen im gesamten Dokument,
b) Aktualisierte Tabellen zu Schadensbewertung und Zustandsnotenbereichen in Abschnitt 7.
Zu diesem Arbeitsblatt gehört das Beiblatt 1, Bauliche Anlagen in der Fernwärme ‑ Nicht begehbare Kanäle – Zustandskatalog
Zusatzinformation
| Lieferzeit | sofort |
|---|---|
| Edition | Entwurf 2025-11 |
| Herausgeber | AGFW e. V. |
| Ordernummer | FW 437 Entwurf |
