Die betrachteten Umwelteinwirkungen gliedern sich nach dem Schutzgüterkatalog des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG §2).
Berücksichtigt werden die Schutzgüter:
– Mensch (insbesondere Gesundheit),
– Tiere und Pflanzen,
– biologische Vielfalt (Biotope u. Schutzgebiete),
– Boden,
– Wasser,
– Klima und Luft,
– Landschaft,
– Kulturgüter und Sachgüter,
sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Die zu erwartenden Umweltwirkungen lassen sich schwerpunktmäßig entweder der Bauphase (einschließlich Rückbau) oder der Betriebsphase (einschließlich der dauerhaften anlagebedingten Wirkungen) zuordnen. Letztlich ist eine realistische Projektbewertung erst möglich, wenn auch die denkbaren Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen mit bedacht werden.
In diesem Fachbericht beziehen sich weitere Betrachtungen auf die Kampfmittel sowie die Auswirkungen von Naturgewalten.
Der Fachbericht baut auf [1] auf und hat das Ziel, den Unternehmen eine Hilfestellung zu geben, um für betreffende Projekte die Auswirkungen auf Schutzgüter, Kampfmittel und Natureinwirkungen qualifiziert beurteilen zu können.
Zusatzinformation
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Edition | 2024-08 |
Herausgeber | AGFW e. V. |
Ordernummer | FW 451 - print |