Für die Wärmemessung im geschäftlichen Verkehr müssen Rechenwerke geeicht bzw. konformitätsbewertet sein. Damit wird die Eignung der Rechenwerke hinsichtlich der Einhaltung der Fehlergrenzen beim Inverkehrbringen festgestellt. Durch falsche Kombination mit anderen Teilgeräten (Durchflusssensoren, Temperaturfühlerpaare) können die Messabweichungen der Geräte - bei der Verbrauchserfassung in der Wärmeübergabestation am Einsatzort - aber um ein Vielfaches überschritten werden. Anforderungen an Rechenwerke werden in EN 1434 „Wärmezähler“ geregelt.
In Ergänzung zu der Norm werden in diesem Arbeitsblatt Hinweise und Anforderungen genannt.
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Edition | 2012-06 |
Herausgeber | AGFW e. V. |
Ordernummer | FW 215 - print |