Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist im November 2011 mit zahlreichen Änderungen in Kraft getreten und mittlerweile mehrfach überarbeitet. Die letzte Anpassung fand im August 2013 statt. Eine der wesentlichen Änderungen zur Inbetriebnahme und zur Betriebsführung von Trinkwasserversorgungsanlagen ist die Pflicht zur Überwachung und regelmäßigen Beprobung, insbesondere die Legionellen Prophylaxe steht hier im Mittelpunkt.
Für alle FVU, die Leistungen rund um die Trinkwassererwärmung anbieten, gibt es im Umgang mit dem Kunden (z. B. Wohnungsbaugesellschaften) Unsicherheiten in der genauen Abgrenzung aus den sich nach TrinkwV ergebenden Pflichten.
Der vorliegende Kommentar analysiert die Verordnung unter Berücksichtigung von Liefer-, Leistungs- und Eigentumsgrenzen und zeigt die sich daraus ergebenden Konsequenzen auf. Die am häufigsten auftretenden Fragen zur Umsetzung der TrinkwV wurden zusammengestellt und kommentiert (FAQ).
Zusatzinformation
Lieferzeit | 2-3 Tage |
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Edition | 2016-01 |
Herausgeber | AGFW e. V. |
Ordernummer | FW 526 Teil 2 |