Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist im November 2011 mit zahlreichen Änderungen in Kraft getreten und mittlerweile mehrfach überarbeitet. Die letzte Anpassung fand im Juni 2023 statt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Inbetriebnahme und zur Betriebsführung von Trinkwasserversorgungsanlagen wurden deutlich verschärft. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Pflicht zur Überwachung und regelmäßigen Beprobung der TWE-Anlagen, insbesondere die Legionellen Prophylaxe steht hier im Mittelpunkt.
Für alle FVU, die Leistungen rund um die Trinkwassererwärmung anbieten, gibt es im Umgang mit dem Kunden (z. B. Wohnungsbaugesellschaften) Unsicherheiten in der genauen Abgrenzung aus den sich nach Trinkwasserverordnung ergebenden Pflichten.
Der vorliegende Kommentar analysiert die Verordnung unter Berücksichtigung von Liefer-, Leistungs- und Eigentumsgrenzen und zeigt die sich daraus ergebenden Konsequenzen auf. Im Anhang 1 sind die am häufigsten auftretenden Fragen zusammengestellt und kommentiert (FAQ). Dieser ist als Hilfestellung für die Mitarbeiter des FVU gedacht und kann auch als Merkblatt für den Kunden genutzt werden.
Zusatzinformation
| Lieferzeit | sofort |
|---|---|
| Edition | 2025-11 |
| Herausgeber | AGFW e. V. |
| Ordernummer | FW 526 Teil 2 pdf |
