FW 600 - Bauunternehmen im Leitungstiefbau - Mindestanforderungen

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Diese technische Regel enthält formale, personelle und sachliche Mindestanforderungen sowie optionale Kriterien für Bauunternehmen im Leitungstiefbau für die Sparten Fernwärme, Gas, Strom, Telekommunikation und Trinkwasser. Für den Bau der Leitung selbst und diesbezügliche Aspekte gelten die dafür einschlägigen technischen Regeln.

Diese technische Regel wurde von einem Projektkreis erarbeitet, in dem die Sparten Fernwärme, Gas, Strom, Telekommunikation und Trinkwasser vertreten waren.

Die Erfüllung der Mindestanforderungen kann nach Vorgabe durch den Auftraggeber im Rahmen einer Konformitätsbewertung (z. B. mithilfe einer Präqualifikation durch den Auftraggeber, Gütegemeinschaft oder unabhängigen Drittzertifizierung) nachgewiesen werden.

Bei der Konformitätsbewertung eines Tiefbauunternehmens nach dieser technischen Regel muss ein Auftraggeber im Rahmen des Auswahlverfahrens und der dafür gültigen Rechtsvorschriften auch solche Teilnehmer am Wettbewerb berücksichtigen, die nicht alle Anforderungen nach dieser technischen Regel selbst, sondern nur mithilfe von Nachunternehmern erfüllen können.

Sofern ein Bauunternehmen mehrere Organisationseinheiten hat, gilt diese technische Regel für die Organisationseinheiten, die mit Leitungstiefbau befasst sind, insbesondere gilt diese technische Regel in Gänze für eigenständige Niederlassungen.

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Edition 2015-07
Herausgeber AGFW e. V.
Ordernummer FW 600 - print