FW 601 - Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen für Fernwärmesysteme - Anforderungen und Prüfungen

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Mit der Überarbeitung wird das erreichte Niveau bei der Überprüfung von Unternehmen, die Fernwärmeleitungen errichten, instand setzen und einbinden, abgesichert.

Wesentliche Änderungen zur Ausgabe 2013:

- Der Begriff „Verantwortliche Fachaufsicht“ wird in „Fachaufsicht“ und der Begriff „Verantwortliche Schweißaufsicht“ in „Schweißaufsicht“ geändert.

- Die schematische Darstellung des Anwendungsbereiches ist entfallen.

- Die Fachaufsicht muss in ihrer Funktion fest und ausschließlich beim Rohrleitungsbauunternehmen angestellt sein. Es können mehrere Fachaufsichten benannt werden.

- Es können mehrere Schweißaufsichten mit ggf. auch auf Untergruppen (st, cu, ku) begrenzten fachlichen Zuständigkeiten benannt werden.

- Die Qualifikation der Schweißaufsicht für Kunststoffe nach DVGW GW 331 gilt für die Gruppen FW1, FW2 und FW3.

Sie erhalten das Arbeitsblatt einschließlich Geschäftsordnung (2016-01), Leitlinien (L1 2019-11, L2 2023-01, L3 2016-01)

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Edition 2016-01
Herausgeber AGFW e. V.
Ordernummer FW 601 - print