Mit der Überarbeitung wird das erreichte Niveau bei der Überprüfung von Unternehmen, die Fernwärmeleitungen errichten, instand setzen und einbinden, abgesichert.
Wesentliche Änderungen zur Ausgabe 2013:
- Der Begriff „Verantwortliche Fachaufsicht“ wird in „Fachaufsicht“ und der Begriff „Verantwortliche Schweißaufsicht“ in „Schweißaufsicht“ geändert.
- Die schematische Darstellung des Anwendungsbereiches ist entfallen.
- Die Fachaufsicht muss in ihrer Funktion fest und ausschließlich beim Rohrleitungsbauunternehmen angestellt sein. Es können mehrere Fachaufsichten benannt werden.
- Es können mehrere Schweißaufsichten mit ggf. auch auf Untergruppen (st, cu, ku) begrenzten fachlichen Zuständigkeiten benannt werden.
- Die Qualifikation der Schweißaufsicht für Kunststoffe nach DVGW GW 331 gilt für die Gruppen FW1, FW2 und FW3.
Sie erhalten das Arbeitsblatt einschließlich Geschäftsordnung (2016-01), Leitlinien (L1 2019-11, L2 2023-01, L3 2016-01)
Additional Information
Delivery time | 2-3 Days |
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Edition | 2016-01 |
Herausgeber | AGFW e. V. |
Ordernummer | FW 601 - print |