FW 213 - Kaltwasserabrechnung mit dem einzelnen Nutzer

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Wenn ein Versorgungsunternehmen (VU) die Heizkosten mit dem einzelnen Nutzer einer Wohnung abrechnet, kann die Ablesung der Geräte direkt (ohne Einbeziehung einer Messdienstfirma) oder indirekt (über eine Messdienstfirma) erfolgen. Da in der Regel die Wohnung wegen der Ablesung der Heizkostenverteiler (HKV) und Warmwasserzähler betreten werden muss, bietet es sich an, gleichzeitig die Kaltwasserzähler mit abzulesen. Die Wohnungsbauwirtschaft, aber auch die Vermieter anderer Objekte
(z. B. Gewerbeeinheiten), sind an einer Übertragung dieser Aufgaben auf die VU interessiert. Die VU, die sich heute als moderne Dienstleister verstehen, können ihre Geschäftsfelder erweitern. Die Erweiterung der Geschäftsfelder auf den Bereich der Kaltwasserabrechnung hat für Querverbundunternehmen auch einen wirtschaftlichen Effekt, da sich hieraus zusätzliche Einnahmen ergeben. Die Erfassung und Abrechnung muss geringfügig erweitert werden, ohne dass ein größerer Aufwand damit verbunden ist. Mit der Erweiterung des Geschäftsfeldes " Kaltwaßerabrechnung mit dem Nutzer" wird eine weitere Kundenverbindung geschaffen. Dieser Aspekt dürfte mit dem fortschreitenden Wettbewerb für die VU an Bedeutung gewinnen. Um VU, die die Kaltwasserabrechnung mit dem einzelnen Nutzer noch nicht praktizieren, über das Für und Wider zu informieren, haben Kollegen, die schon langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt haben, ihr Know-How in dieses Regelwerk eingebracht. Die Ausführungen des Hinweises beziehen sich auf Wohnungen und auf sonstige Nutzungseinheiten, z. B. Büro- und Geschäftsräume, einer Abrechnungseinheit.

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Edition 2002-08
Herausgeber AGFW e. V.
Ordernummer FW 213 - print